Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28
bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall, dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.
§28 SGB VIII, Erziehungsberatung
Erziehungsberatungsstellen und andere
Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.
§29 SGB VIII, Soziale Gruppenarbeit
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines
gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern. Das Angebot richtet sich an Jugendliche, die Hilfe bei der Verselbstständigung brauchen. Die jungen Menschen sollen bei Fragen zu Schule, Ausbildung und Beschäftigung sowie bei der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden. Ebenso ist es ein Angebot für Kinder und Jugendliche zum erlernen von Sozialen Kompetenzen (Sozialkompetenztraining).
§30 SGB VIII, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
§31 SGB VIII, sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der
Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Zur Abrechnung werden die verhandelten Entgelte einer ambulanten Fachleistungsstunde nach § 78 SGB VIII berechnet.

Kontakt:
Daniel Böhm
Pädagogische Leitung / Geschäftsführer
Dorfstraße 8
22929 Hamfelde
Kreis Herzogtum Lauenburg
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